Neue Maskenregelung für Gottesdienste


In den Gottesdiensten müssen als Mund-Nasen-Schutz ab sofort OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95 getragen werden.
Ausgenommen von der Pflicht sind zum Tragen der Masken sind lediglich Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können.
