Liebe Gemeinde
seit 2. April 2022 gilt die neue Dienstanweisung des Bistums Limburg in Bezug auf die Corona-Pandemie.
Für Sie fasse ich die Bestimmungen für die Feier der Gottesdienste wie folgt zusammen, gültig bleibt aber der gesamte Text der Dienstanweisung:
1. Der Dienst der Ordnerinnen und Ordner entfällt, da es keine Kontrollen mehr gibt.
Herzlichen Dank an ALLE Ordner/innen für ihren verantwortungsvollen Dienst in den letzten zwei Jahren, der nicht selten auch eine Herausforderung war.
2. Bitte beachten Sie die neuen Aushänge im Eingangsbereich der Kirchen und Kapellen.
3. Für die Handdesinfektion im Eingangsbereich der Kirche halten wir weiterhin unsere Desinfektionsspender bereit.
4. Bei Gottesdiensten besteht keine Abstandspflicht mehr, daher sind alle Abstandsanzeigen und Sitzplatzmarkierungen weggenommen worden.
5. Die Maskenpflicht im Gottesdienst besteht weiterhin, nicht zuletzt im Blick auf ein verständliches Sicherheitsgefühl der Gläubigen, da die Maske den effektivsten Schutz gegen Infektionen darstellt.
6. Die unmittelbar in der Liturgie Mitwirkenden (z.B. Zelebranten, Gottesdienstleiter/innen, Lektoren/innen, Kantoren/innen sind für die Zeit der Ausübung ihres Dienstes von der Pflicht die Maske zu tragen befreit.
7. Wo Abstände von 1,5 m in alle Richtungen gewahrt werden können, vermutlich vor allem bei Werktaggottesdiensten, besteht keine Maskenpflicht.
6. Die Weihwasserbecken bleiben weiterhin leer.
7. Chorgesang ist möglich. Bei Chorgesang ist unter den Chorsängerinnen und -sängern ein Abstand von 1,5 m einzuhalten.
8. Die Kollekte darf wieder durch das Herumgeben der Kollektenkörbe erfolgen.
9. Beim Kommuniongang ist die Maske zu tragen, da der Abstand von 1,5 m nicht gewährleistet wird. Der Kommuniongang kann, was die Wege anbetrifft, deshalb wieder ganz normal erfolgen, wie vor der Pandemie.
10. Nach dem Ende der Handkommunionen erfolgen die Mundkommunionen, dabei desinfiziert sich der Kommunionspender nach jedem Kommunikant die Hand.
Dienstanweisung für die Seelsorge und Organisation in den Pfarreien (Stand: 30. März 2022)
