Der Verwaltungsrat vertritt die Kirchengemeinde als KdöR in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten. Seine Amtszeit beträgt 4 Jahre, parallel zum Pfarrgemeinderat.

Der Verwaltungsrat verwaltet das Vermögen der Kirchengemeinde, die als Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts organisiert ist. Der Verwaltungsrat ist der sog. Rechtsträger der Kirchengemeinde, d.h. er kann (unter Wahrung bestimmter Vorgaben) rechtsgültig handeln, z.B. Verträge schließen, über das Vermögen verfügen, etc. Über die geplanten Ausgaben wird ein Haushaltsplan aufgestellt, über die getätigten Ausgaben wird in der Jahresrechnung Rechenschaft abgelegt, die für alle Gemeindemitglieder öffentlich einsehbar ist.
Der Verwaltungsrat wird vom Pfarrgemeinderat gewählt. In der Regel ist der Pfarrer der Vorsitzende. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.

Dem Verwaltungsrat der Pfarrei Heilig Kreuz Oberlahn gehören folgende zehn Mitglieder (in alphabetischer Reihenfolge) für die 15. Wahlperiode von 2024-2028 an (Stand 11/2024).

  • Becker, Alexandra
  • Fieseler, Frank (Pfarrer, Vorsitzender)
  • Heil, Christoph
  • Jung, Theodor
  • Kleiber, Hans-Georg
  • Plahl, Andreas
  • Richardt, Uwe
  • Schüller, Edgar (stellv. Vorsitzender)
  • Weier, Ute
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